Sehr geehrte Eltern,
mit Ankündigung vom 17.06.2020 durch das Bayerische Sozialministerium kann der „eingeschränkte“ Regelbetrieb in den Kindertagesstätten ab 01.07.2020 wieder aufgenommen werden.
Sie können Ihr Kind daher wieder in Ihre Einrichtung zur Betreuung geben, eine Notbetreuungsberechtigung ist dafür nicht mehr notwendig. Das Betretungsverbot wird vorerst nicht verlängert, so die Ankündigung des Sozialministeriums.
Beachten Sie jedoch, dass Kinder die Einrichtung nur besuchen dürfen, sofern sie
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Wir freuen uns, alle Kinder wieder in den Einrichtungen aufnehmen zu können. Bitte beachten Sie jedoch, die Betreuung sieht aufgrund der Vorgaben durch den Bayerischen Rahmenhygieneplan deutlich anders aus. Die gesamte Betreuung ist Infektionsschutzmaßnahmen untergeordnet. Ihr Kind wird im Einzelfall davon betroffen sein, da die gewohnten Abläufe in vielerlei Hinsicht nicht mehr gegeben sind.
Auch Sie als Eltern sind in der Hol- und Bringsituation von Einschränkungen betroffen und müssen zum Teil auch Wartezeiten hinnehmen.
Wir versuchen dennoch die Situation bestmöglich im Sinne Ihrer Kinder zu meistern, obwohl wir massive Einschränkungen hinnehmen und umfangreiche Infektionsschutzvorgaben erfüllen müssen. Im Einzelfall werden wir jedoch auf Sie zukommen müssen und Sie um Ihr Entgegenkommen bitten, beispielsweise da wir nicht mehr die gleiche Flexibilität, etwa in der Abholzeit oder während der Randzeiten, gewährleisten können.
Wir bitten hier schon jetzt um Ihr Verständnis.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung Ihrer Kindertagesstätte, sofern Ihr Kind ab Juli erstmals wieder die Einrichtung besucht, melden Sie bitte den Besuch vorab in der Einrichtung an.