Kita-Schließung: Staatliche Erstattung der Elternbeiträge

Sehr geehrte Eltern,

der Staat Bayern erstattet gemäß der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Betretungsverbote (Beitragsersatz) Ihre geleisteten Elternbeiträge unter folgender Voraussetzung:

  • Es wurden für tatsächlich nicht betreute Kinder keine Elternbeiträge in den jeweiligen Monaten (April, Mai, Juni) erhoben. Wenn Beiträge bereits erhoben wurden, so wurden oder werden diese bis zum 31. Oktober 2020 vollständig zurückerstattet.
  • Betroffene Kinder wurden im jeweiligen Monat tatsächlich an keinem Tag betreut.

Die Erstattung erfolgt durch Pauschalbeträge an die Träger. Als Diakonie Bayreuth haben wir uns entschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und wir werden Ihnen daher die im April erhobenen Beiträge zurückerstatten und auf die Mai- und Juni-Beiträge verzichten, sofern Ihr Kind an keinem Tag betreut wurde.

In diesem Fall erhalten Sie alle monatlichen Beitragsbestandteile (v. a. Elternbeitrag, Spielgeld, Getränkegeld) zurückerstattet oder nicht berechnet.

Eltern die Ihr Kind in der (Not-)Betreuung hatten (auch nur an wenigen Tagen) erhalten durch den Freistaat Bayern keine Erstattungsleistung. Als Träger können wir hier daher auch nur auf Leistungsbestandteile verzichten, die mit der Betreuung nicht in Verbindung standen und tatsächlich nicht erbracht wurden (z. B. Beitrag gesundes Frühstück, Ausflugsgelder, etc.).

Unsere Finanzbuchhaltung arbeitet mit Hochdruck an der Abrechnung und wir streben eine Verrechnung mit den künftigen oder noch nicht berechneten Beiträgen an. Sollten Sie mit einer Verrechnung Ihres staatlichen Erstattungsanspruchs nicht einverstanden sein, so melden Sie dies bitte umgehend Ihrer Kita-Leitung.

Rechtliche Details zur staatlichen Elternbeitragserstattung können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-316/ .

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