Beitragszuschuss für Kindergartenkinder

Die Bayerische Regierungskoalition hat beschlossen ab April 2019 pro Monat 100 Euro Zuschuss zum Elternbeitrag zu zahlen

Die Bayerische Regierungskoalition hat beschlossen ab April diesen Jahres für den Besuch des Kindergartens den Eltern pro Monat 100 Euro Zuschuss zum Elternbeitrag zu zahlen.

Da die gesetzliche Grundlage dafür noch nicht geschaffen war und der Haushalt erst noch beschlossen werden muss, fließt das Geld mit Verzögerung. Die Gesetzänderung soll nun am 15.05.2019 beschlossen werden und der Beitragszuschuss danach per Sonderabschlag an die Kita-Träger ausgereicht werden.

Die Träger der Kitas – so auch das Diakonische Werk – Stadtmission Bayreuth e. V. – werden somit die Beitragsentlastung rückwirkend ab April 2019 an die berechtigen Kinder auszahlen, nachdem das Land das Geld für den Elternbeitragszuschuss zur Verfügung gestellt hat. Die Berechtigten erhalten eine Gutschrift.

Im Einführungsjahr 2019 werden ab 01.04.2019 Elternbeiträge für Kinder bezuschusst, die im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht in die Schule gehen.

Der Beitragszuschuss gilt grundsätzlich ab dem 01.09. eines Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Das bedeutet, dass Kinder die zwischen 01.01.2019 und 31.08.2019 drei Jahre alt werden, ab dem 01.09.19 diesen Zuschuss erhalten.

Künftig, voraussichtlich spätestens ab September 2019, wird der Elternbeitragszuschuss für die berechtigten Kindergartenkinder vom Elternbeitrag abgezogen.

Bitte beachten Sie: Der Beitragszuschuss gilt bisher nicht für Kinder unter drei Jahren und nicht für Schulkinder.

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