Schwangerenberatung
Eine Schwangerschaft bedeutet für die Frau und ihren Partner Veränderung und Umstellung. Damit können Freude, Glück und Hoffnung verbunden sein. Aber auch Sorge, Angst und Unsicherheit. Vor allem dann, wenn eine Frau ungewollt schwanger geworden ist.
Jede Frau und jeder Mann haben das Recht, sich im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft beraten zu lassen. Wir beraten Frauen, Männer, Paare, Familien und Jugendliche.
In unserer Beratungsstelle steht Ihnen ein Team von qualifizierten Fachkräften zur Verfügung, um mit Ihnen zusammen individuelle Ansätze und Lösungen Ihrer Schwierigkeiten zu besprechen.
Alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht und beraten unabhängig von Nationalität, politischer und religiöser Überzeugung. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Termine werden nach telefonischer Absprache vergeben.
Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Leitgedanken
- In der Beratung ist Platz für Ihre Gedanken und Gefühle.
- Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen, Fragen und Zweifel und gehen respektvoll damit um.
- Wir unterstützen Sie und ermutigen Sie, eine verantwortliche Entscheidung zu treffen, mit der Sie auch später leben können. Unsere Beratung ist ergebnisoffen.
- Wir beurteilen weder Ihr Verhalten noch Ihre Einstellung.
- Sie erhalten Hilfe und Unterstützung in Ihrer speziellen Lebenssituation.
Beratungsangebot
Beratung in der Schwangerschaft
- Veränderungen der Lebenssituation durch Schwangerschaft und die Zeit danach
- Unterstützungsmöglichkeiten und Vermittlung finanzieller Hilfen
- Gesetzliche Bestimmungen
- Partnerschaft und Sexualität
- Pränataldiagnostik
- Verlust eines Kindes durch Tot- oder Fehlgeburt
Beratung zur vertraulichen Geburt
Beratung nach der Geburt
- Die ersten Jahre mit Kind
- Veränderungen in Partnerschaft und Familie
- Postpartale Depression
Beratung im Schwangerschaftskonflikt
- Beratung bei ungewollter Schwangerschaft
- Unterstützung im Entscheidungsprozess
- Information über Unterstützungsmöglichkeiten und finanzielle Hilfen
- Ausstellen der Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB
- Informationen über Methoden der Empfängnisverhütung
Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch
Angebote zur Sexualpädagogik für:
- Einzelne (Jugendliche, Eltern)
- Gruppen (Schulklassen, Jugendgruppen, Eltern)
- Multiplikatoren (Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, pädagogisches Fachpersonal)
