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Inhalt des Begleiteten Wohnens

  • Die Begleitung erfolgt in Form von Hausbesuchen, Telefonkontakten, Begleitgängen.
  • Sie wohnen in einer eigenen Wohnung und führen Ihren Haushalt weitgehend selbstständig.
  • In mit Ihnen zeitlich und inhaltlich vereinbarten Bereichen wird unsere Assistenz erbracht.
  • Wir unterstützen Sie auch bei Kontakten zur Arbeitsstätte, zu Behörden s. a. Stellen, die bedenksam sind.