Inhalt des Begleiteten Wohnens
- Die Begleitung erfolgt in Form von Hausbesuchen, Telefonkontakten, Begleitgängen.
- Sie wohnen in einer eigenen Wohnung und führen Ihren Haushalt weitgehend selbstständig.
- In mit Ihnen zeitlich und inhaltlich vereinbarten Bereichen wird unsere Assistenz erbracht.
- Wir unterstützen Sie auch bei Kontakten zur Arbeitsstätte, zu Behörden s. a. Stellen, die bedenksam sind.







