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Die Förderung in der Tagesstätte des Heilpädagogischen Zentrums ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII und unterliegt dem Heimgesetz. Die Heimaufsicht ist durch die Regierung von Oberfranken gewährleistet.

Die Betreuungskosten
übernimmt i.d.R. der überörtliche Sozialhilfeträger, soweit der besondere Förderbedarf nachgewiesen ist. Dies geschieht durch Feststellung des Amtsarztes und des Kostenträgers. Bei der Antragstellung werden die Eltern seitens der Tagesstätte unterstützt.

Lediglich für die Kosten des Mittagessens und besonderer Freizeitaktivitäten sind die Eltern zuständig. In Härtefällen kann diese Zuzahlung entfallen.

Die Anmeldung
erfolgt durch die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in der Tagesstätte. Besonderheiten des Kindes und seiner persönlichen Situation werden dabei schriftlich festgehalten, damit Eingewöhnung und weitere Förderung darauf ausgerichtet werden können.

 

 

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder über unser Online Formular möglich.

Kontakt Tagesstätte