Therapie - Wie wird gefördert?

Was ist ausschlaggebend für die Aufnahme der Therapie?
Ob Kinder und Jugendliche ein Therapieangebot erhalten oder nicht, hängt im großen Maße davon ab, wie stark ihre Beeinträchtigungen sind, in den Entwicklungsbereichen:
- Sozial-emotionales Verhalten
- Handlungskompetenz
- Verbale und nonverbale Kommunikation
- Grob- und Feinmotorik
- Wahrnehmung
- Mobilitäts- und Bewegungsmöglichkeit
- Auswirkungen, die aufgrund der Behinderung entstehen können
Wer kann ein Therapieangebot bekommen?
Therapeutische Angebote sind besonders für Kinder und Jugendliche wichtig, die aufgrund ihrer Einschränkungen Schwierigkeiten haben sich in das Gruppengeschehen und in die Gruppenangebote integrieren zu können, bzw. die von Behinderung bedroht sind. Mit Hilfe einer gezielten Förderung und Unterstützung können diese Kinder Entwicklungsschritte aufholen und sich in ihre Fähigkeiten steigern.
Welche Art der Therapie ein Kind erhält, ist abhängig von den Entwicklungszielen, die für ein Kind als vorrangig gesehen werden. Danach entscheidet sich, ob Kinder und Jugendliche Einzel- oder Gruppenangebote erhalten.
Sind Kinder und Jugendliche in mehreren Entwicklungsbereichen stark eingeschränkt, benötigen sie differenzierte Förder- und Therapieangebote.
Für die Aufnahme der medizinisch nicht-ärztlichen Therapien sind die im Rahmenvertrag festgelegten Richtlinien über die Behandlung von Behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in interdisziplinär tätigen heilpädagogischen Fördereinrichtungen vom 1.09.2010 maßgebend.
Siehe dazu
http://www.aok-Gesundheitspartner.de/by/heilberufe/vertraege/
tagesstaetten/index.html
Wie oft soll das Kind in der Woche Therapie bekommen und wie viele verschiedene Angebote sollen es sein?
Bei der Entscheidung, ob und welche verschiedene Therapieangebote ein Kind oder Jugendlicher erhalten soll, muss die Belastungsfähigkeit des Einzelnen berücksichtigt werden. Ein Übermaß an Therapien kann manche Kinder und Jugendliche überfordern und ihr Selbstbewusstsein schwächen anstatt fördern. Bei Anderen kann es jedoch notwendig sein, in mehreren Bereichen zu unterstützen. Eine verbindliche Regelung für die maximale Anzahl an Therapien gibt es nicht. Vorschläge für Inhalte und Anzahl der Therapien werden mit den Eltern und den pädagogischen Fachkräften abgesprochen.
Ermittlung des Behandlungsbedarfs - wer wird behandelt, beraten, begleitet, unterstützt?
Berücksichtigung findet, ob eine Therapie des Kindes zur Erreichung der Förderinhalte und Ziele beitragen kann oder ob die Beratung des Umfeldes, d.h. von pädagogischen Fach-, Lehrkräften und Eltern notwendig, sinnvoll und ggf. sogar ausreicht.
Ablauf bis zur Aufnahme einer Behandlung:
Beobachtung der pädagogischen Fachkräfte und Therapeuten von Kindern in der Gruppe und Klasse hinsichtlich ihrer Bewegungs-, Kontakt-, Kommunikations- und Lernmöglichkeiten, individuellen Verhaltensformen und Handlungskompetenz.
Austausch im Elterngespräch bzw. im Team über Problemstellung, Erwartungen an die Therapie, erste Zielformulierungen.
Empfehlungen an die Eltern über die Behandlungsformen als Einzel- oder Gruppenangebot
Nachdem dem Fachdienst die Verordnung (Förder- und Behandlungsplan) des Haus- bzw. Kinder- und Jugendarztes vorliegt, kann mit dem medizinisch nicht-ärztlichen Therapieangebot begonnen werden.
Für die heilpädagogische oder psychologische Behandlung ist keine ärztliche Verordnung notwendig.
Aufnahmegespräch
Bei der Aufnahme des Kindes/ Jugendlichen in die Schule und Tagesstätte bzw. Wohnheim erfolgt ein Aufnahmegespräch mit den jeweiligen Leitungen. Wird beim Kind/ Jugendlichen ein Therapiebedarf festgestellt, kommt es zu einem Erstgespräch mit dem/n jeweiligen Therapeuten.
Erstgespräch
Das Erstgespräch zwischen Eltern und Therapeutinnen gibt erste Aufschlüsse für die Diagnostik des Kindes. Hierbei interessieren unter anderem die Stärken des Kindes, seine Selbstständigkeit, bisherige Krankenhaus- oder Klinikaufenthalte, die motorische Entwicklung, bisherige Therapien sowie vorhandene Hilfsmittel. Diese Informationen werden ggf. im Anamnesebogen ergänzt.
Hausbesuche
Ist es den Eltern nicht möglich in die Einrichtung zu kommen, können Elterngespräche auch in Form von Hausbesuchen stattfinden, dazu kann auch das Erstgespräch gehören.
Durch einen Hausbesuch bei Anwesenheit des betreuten Kindes kann das Kind im häuslichen Umfeld und seiner Interaktion erlebt werden. Daraus kann sich ein Beratungsgespräch ergeben.
Beobachtungen in verschiedenen Spiel-, Beschäftigungs-, Bewegungs-, Lernsituationen sind ein wichtiges diagnostisches Mittel. Sie zeigen das Verhaltensrepertoire und die Handlungskompetenzen des Kindes auf. Diese Kenntnis sind für den ganzheitlichen Ansatz einer Diagnose hilfreich.
Stellungnahmen
Die Leitungen der Tagesstätte und des Wohnheims, bzw. der Arzt oder Behörden fordern Stellungnahmen an. In ihnen nimmt die/der TherapeutIn Stellung zu bestimmten Entwicklungs-, Verhaltens- und sozio-emotionalen Aspekten des Kindes/Jugendlichen. Mögliche Anlässe dafür sind: der anstehende Umzug des Kindes/Jugendlichen ins Wohnheim bzw. der Wechsel von Kindern/Jugendlichen in eine andere Institution.







