Die Dr. Kurt-Blaser-Schule ist eine staatlich genehmigte Ersatzschule. Das bedeutet: die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb unserer Schule schließt ein, dass unsere Schülerinnen und Schüler mit dem Besuch der Dr. Kurt-Blaser-Schule ihre gesetzliche Schulpflicht und auch ihre Berufsschulpflicht erfüllen. Dadurch wird das Verfassungsrecht auf Schulbildung verwirklicht.
Als Ersatzschule unterliegen wir der staatlichen Schulaufsicht. Das heißt: die Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften, die für die bayerischen Schulen erlassen wurden haben, soweit sie für unsere Schulart (Förderzentrum – Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) zutreffen, absolute Gültigkeit für die Dr. Kurt-Blaser-Schule.
Grundsätzliche Aufgaben
Zu unseren grundsätzlichen Aufgaben gehört es, Kinder und Jugendliche, mit einem Förderbedarf in der geistigen Entwicklung zu diagnostizieren, unterrichten, beraten, zu erziehen und zu fördern
- in der Schule
- in der Schulvorbereitenden Einrichtung
- im Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes - MSD
- im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe - MSH







