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Die Kosten für den Lebensunterhalt und für die (Miet-) Wohnung trägt der Klient selbst. Als eigene Einkünfte kommen zum Beispiel in Frage: eigener Lohn, Renten, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die Kosten für das Begleitete Wohnen werden bei Anspruch von überörtlichen Sozialhilfeträger getragen.

Wenn Sie Fragen zum begleiteten Wohnen oder zur Finanzierung haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!