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Die Kosten für die ambulanten Betreuungen werden getragen von den Pflegekassen im Rahmen der "Verhinderungspflege" oder den "Zusätzlichen Betreuungsleistungen", den Krankenkassen im Rahmen der "Haushaltshilfe", dem zuständigen Sozialhilfeträger (z.B. Bezirk) oder von Ihnen privat.

Die Kosten für Schulbegleitungen werden in der Regel vom zuständigen Sozialhilfeträger (Bezirk) übernommen.

Für den Besuch der Kurse wird eine geringe Teilnehmergebühr erhoben.
Allgemeine Informationsveranstaltungen sind in der Regel kostenfrei.