Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige benötigen neben Rat und Informationen auch praktische Hilfen zur Entlastung und Bewältigung des Alltags.
Unsere Unterstütungsanbgebote umfassen insbesondere:

- Stundenweise oder tageweise Betreuung eines behinderten Angehörigen innerhalb oder außerhalb der Familie - auch am Abend, am Wochenende oder in der Urlaubs- und Ferienzeit
- Betreuung in Notfällen, z.B. bei Ausfall eines Familienmitglieds wegen Krankheit
- Begleitung bei Freizeitaktivitäten
- Hilfen bei Einschränkungen der Mobilität (z.B. Fahrdienste)
Schulbegleitung

Kinder und Jugendliche können im Rahmen einer Schulbegleitung betreut werden, wenn sie wegen einer Behinderung auf eine persönliche Betreuung zur Bewältigung des Schulalltags angewiesen sind und sofern diese Hilfen durch Schulkräfte nicht abgedeckt werden könne.
Eine Schulbegleitung kann sowohl bei einer integrativen Beschulung, z.B. in einer Grundschule wie auch bei dem Besuch einer Förderschule in Betracht kommen.







