Hier gibt es viel zu tun
Für die Familienpflegerin stehen die Kinder immer im Vordergrund der Arbeit. Sie sollen spüren, dass sie nicht alleine gelassen sind.
Um dies zu gewährleisten, erbringt die Familienpflegerin eine Reihe von Leistungen:
- Sie vertritt oder unterstützt die Familie bei der Betreuung der Kinder
- Sie führt den Haushalt weiter
- Sie pflegt und betreut kranke oder behinderte Kinder und versorgt die erkrankte Mutter
Anspruch und Kostenübernahme
Der Einsatz einer Familienpflegerin ist möglich, wenn
- die Mutter ausfällt
- ein Kind unter 12 Jahren in der Familie lebt
- ein behindertes Kind in der Familie lebt
Zur Erleichterung der Organisation bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig an uns zu wenden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.
Wenn der Anspruch besteht, übernehmen in der Regel
- die gesetzlichen Krankenkassen,
- Rentenversicherungsträger,
- Sozial- und Jugendämter
die Kosten für eine Familienpflegerin.







